Pferdenachrichten

von

Dr. Dr.
Peter Schneider

Tierarzt und Anthropologe

Maldonado, Uruguay; Email: peter@pferdemedizin.com
Homepage: http://www.pferdemedizin.com

Beratung: per Email oder Telefon (04251 7524, zum deutschen Festnetztarif)

  zur  eLearning-Plattform www.naturheilseminare.com

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 das Buch zur Homepage: "Gedanken altern nicht"
(3. erw. Auflage 2010, ISBN: 978-3-8334-5446-2)

  elektronische Bücher (eBooks)

 

© 2009 by Dr.Dr. Peter Schneider

31.05.2010

Gene von antibiotikaresistenten Tieren können auf Menschen übertragen werden

Nach einer neuen Studie, die an der Universität von Hong Kong durchgeführt wurde und im Journal of Medical Microbiology veröffentlicht ist, können Gene von antibiotikaresistenten Tieren auf Menschen übertragen werden: "In summary, this study showed that human and animal isolates share the same pool of resistance genes".
Die Antibiotikaresistenz kann daher sozusagen mit dem Fleisch von Tieren mitgegessen werden (s.a. Sonnenseite).
Entgegen der früheren Ansicht, dass Gene nur zwischen Bakterien und nicht zwischen höheren Organismen ausgetauscht werden, zeigten neuere Untersuchungen, dass ein sog. "horizontaler Gentransfer", eine Genübertragung über die Artgrenzen hinweg, offenbar auch bei Vielzellern häufig vorkommt (s.a. DIE WELT vom 28.05.2010).
Dies ist nicht verwunderlich, da die Zellen von Menschen, Tieren und Pflanzen während der Evolution aus Bakterien entstanden sind (sog. "bakterielle Endosymbiose der Zellen").

 

09.05.2010

Verordnung über Informationspflichten für Dienstleistungerbringer
(Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung - DL-InfoV)

Am 17. Mai 2010 tritt die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung vom 12.03.2010 in Kraft, die auf der EU-Richtlinie 2006/123/EG beruht.
Die Verordnung hat gravierende Auswirkungen auf die Informationspflichten für Dienstleister (hierzu zählen auch Freiberufler, Ausnahmen siehe u.a. §22 EU-RL), insbesondere solche mit einem Internetauftritt. Siehe auch Merkblatt der IHK Aachen.

Verordnungstext (Bundesgesetzblatt 2010 Teil I Nr. 11 vom 17.03.2010):

§ 1 Anwendungsbereich

(1) Diese Verordnung gilt für Personen, die Dienstleistungen erbringen, die in den Anwendungsbereich des Artikels 2 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (ABl. L 376 vom 27.12.2006, S. 36) fallen.
(2) Die Verordnung findet auch Anwendung, wenn im Inland niedergelassene Dienstleistungserbringer unter Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum tätig werden.
(3) Die Verordnung findet keine Anwendung, wenn in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum niedergelassene Dienstleistungserbringer unter Inanspruchnahme der Dienstleistungsfreiheit im Inland tätig werden.
(4) Die nach dieser Verordnung zur Verfügung zu stellenden Informationen sind in deutscher Sprache zu erbringen. Das gilt nicht für Informationen nach Absatz 2.

§ 2 Stets zur Verfügung zu stellende Informationen

(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss ein Dienstleistungserbringer einem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. seinen Familien- und Vornamen, bei rechtsfähigen Personengesellschaften und juristischen Personen die Firma unter Angabe der Rechtsform,
2. die Anschrift seiner Niederlassung oder, sofern keine Niederlassung besteht, eine ladungsfähige Anschrift sowie weitere Angaben, die es dem Dienstleistungsempfänger ermöglichen, schnell und unmittelbar mit ihm in Kontakt zu treten, insbesondere eine Telefonnummer und eine E-Mail-Adresse oder Faxnummer,
3. falls er in ein solches eingetragen ist, das Handelsregister, Vereinsregister, Partnerschaftsregister oder Genossenschaftsregister unter Angabe des Registergerichts und der Registernummer,
4. bei erlaubnispflichtigen Tätigkeiten Name und Anschrift der zuständigen Behörde oder der einheitlichen Stelle,
5. falls er eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer nach § 27a des Umsatzsteuergesetzes besitzt, die Nummer,
6. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, die gesetzliche Berufsbezeichnung, den Staat, in dem sie verliehen wurde und, falls er einer Kammer, einem Berufsverband oder einer ähnlichen Einrichtung angehört, deren oder dessen Namen,
7. die von ihm gegebenenfalls verwendeten allgemeinen Geschäftsbedingungen,
8. von ihm gegebenenfalls verwendete Vertragsklauseln über das auf den Vertrag anwendbare Recht oder über den Gerichtsstand,
9. gegebenenfalls bestehende Garantien, die über die gesetzlichen Gewährleistungsrechte hinausgehen,
10. die wesentlichen Merkmale der Dienstleistung, soweit sich diese nicht bereits aus dem Zusammenhang ergeben,
11. falls eine Berufshaftpflichtversicherung besteht, Angaben zu dieser, insbesondere den Namen und die Anschrift des Versicherers und den räumlichen Geltungsbereich.
(2) Der Dienstleistungserbringer hat die in Absatz 1 genannten Informationen wahlweise
1. dem Dienstleistungsempfänger von sich aus mitzuteilen,
2. am Ort der Leistungserbringung oder des Vertragsschlusses so vorzuhalten, dass sie dem Dienstleistungsempfänger leicht zugänglich sind,
3. dem Dienstleistungsempfänger über eine von ihm angegebene Adresse elektronisch leicht zugänglich zu machen oder
4. in alle von ihm dem Dienstleistungsempfänger zur Verfügung gestellten ausführlichen
Informationsunterlagen über die angebotene Dienstleistung aufzunehmen.

§ 3 Auf Anfrage zur Verfügung zu stellende Informationen

(1) Unbeschadet weiter gehender Anforderungen aus anderen Rechtsvorschriften muss der Dienstleistungserbringer dem Dienstleistungsempfänger auf Anfrage folgende Informationen vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. falls die Dienstleistung in Ausübung eines reglementierten Berufs im Sinne von Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe a der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255 vom 30.9.2005, S. 22) erbracht wird, eine Verweisung auf die berufsrechtlichen Regelungen und dazu, wie diese zugänglich sind,
2. Angaben zu den vom Dienstleistungserbringer ausgeübten multidisziplinären Tätigkeiten und den mit anderen Personen bestehenden beruflichen Gemeinschaften, die in direkter Verbindung zu der Dienstleistung stehen und, soweit erforderlich, zu den Maßnahmen, die er ergriffen hat, um Interessenkonflikte zu vermeiden,
3. die Verhaltenskodizes, denen er sich unterworfen hat, die Adresse, unter der diese elektronisch abgerufen werden können, und die Sprachen, in der diese vorliegen, und
4. falls er sich einem Verhaltenskodex unterworfen hat oder einer Vereinigung angehört, der oder die ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahren vorsieht, Angaben zu diesem, insbesondere zum Zugang zum Verfahren und zu näheren Informationen über seine Voraussetzungen.
(2) Der Dienstleistungserbringer stellt sicher, dass die in Absatz 1 Nummer 2, 3 und 4 genannten Informationen in allen ausführlichen Informationsunterlagen über die Dienstleistung enthalten sind.

§ 4 Erforderliche Preisangaben

(1) Der Dienstleistungserbringer muss dem Dienstleistungsempfänger vor Abschluss eines schriftlichen Vertrages oder, sofern kein schriftlicher Vertrag geschlossen wird, vor Erbringung der Dienstleistung, folgende Informationen in klarer und verständlicher Form zur Verfügung stellen:
1. sofern er den Preis für die Dienstleistung im Vorhinein festgelegt hat, diesen Preis in der in § 2 Absatz 2 festgelegten Form,
2. sofern er den Preis der Dienstleistung nicht im Vorhinein festgelegt hat, auf Anfrage den Preis der Dienstleistung oder, wenn kein genauer Preis angegeben werden kann, entweder die näheren Einzelheiten der Berechnung, anhand derer der Dienstleistungsempfänger die Höhe des Preises leicht errechnen kann, oder einen Kostenvoranschlag.
(2) Absatz 1 findet keine Anwendung auf Dienstleistungsempfänger, die Letztverbraucher sind im Sinne der Preisangabenverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Oktober 2002 (BGBl.  S. 4197), die zuletzt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Juli 2009 (BGBl. I S. 2355) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.

§ 5 Verbot diskriminierender Bestimmungen

Der Dienstleistungserbringer darf keine Bedingungen für den Zugang zu einer Dienstleistung bekannt machen, die auf der Staatsangehörigkeit oder dem Wohnsitz des Dienstleistungsempfängers beruhende diskriminierende Bestimmungen enthalten. Dies gilt nicht für Unterschiede bei den Zugangsbedingungen, die unmittelbar durch objektive Kriterien gerechtfertigt sind.

§ 6 Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne des § 146 Absatz 2 Nummer 1 der Gewerbeordnung handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
1. entgegen § 2 Absatz 1, § 3 Absatz 1 oder § 4 Absatz 1 eine Information nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in der vorgeschriebenen Weise oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellt,
2. entgegen § 3 Absatz 2 nicht sicherstellt, dass eine dort genannte Information in jeder
ausführlichen Informationsunterlage enthalten ist, oder
3. entgegen § 5 Satz 1 Bedingungen bekannt macht.

 

07.04.2010

Medizin im Stall - Was Nutztierhalter beachten müssen

(aid) - Ob Blauspray gegen entzündete Klauen, Antibiotika zum Trockenstellen von Kühen oder Hustenlöser bei Atemwegserkrankungen von Schweinen: Nutztierhalter sind es gewohnt, Arzneimittel zu verabreichen.
Damit helfen sie den Tieren und tragen gleichzeitig eine große Verantwortung. Denn aus Nutztieren und ihren Produkten entstehen Lebensmittel, die frei von jeglichen Wirkstoffen aus Arzneimitteln sein müssen.

Um schädliche Wirkungen bei Mensch und Tier zu vermeiden, wurde 1961 das Arzneimittelrecht erlassen. Es enthält klare Vorgaben für den Einsatz von Tierarzneien, etwa zur Art der Verabreichung, zur Anwendungsdauer und zu den Wartezeiten aller verfügbaren Wirkstoffe.

Die für Landwirte besonders wichtigen Inhalte des Gesetzes fasst das neue aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalter" zusammen. Es beantwortet die häufigsten Fragen zum Thema, von der Definition eines Arzneimittels über die Zulassungs- und Anwendungsvorschriften bis zu den Nachweispflichten des Tierhalters. Zudem spricht es die geltenden Regelungen zur Abgabe von Arzneimitteln durch den Tierarzt, zur Bevorratung und ganz allgemein zur richtigen Lagerung im Betrieb an.

Die immer häufiger genutzten alternativen Methoden auf Basis homöopathischer oder phytotherapeutischer Mittel unterliegen ebenfalls dem Arzneimittelrecht und werden ausführlich erläutert.
Aufgrund seiner großen Praxisnähe und des übersichtlichen Aufbaus in Form häufig gestellter Fragen ist das Heft eine ideale Informationsquelle für Landwirte und alle, die im Bereich der Veterinärmedizin arbeiten.

aid-Heft "Arzneimittelrecht für Nutztierhalte", 56 Seiten
Bestell-Nr. 61-1575, ISBN 978-3-8308-0872-5
Preis: 3,00 EUR (Rabatte ab 10 Heften)
zzgl. einer Versandkostenpauschale von 3,00 EUR gegen Rechnung

aid infodienst e. V., Vertrieb, Postfach 1627, 53006 Bonn
Telefon: 0180 3 849900*, Telefax: 0228 84 99-200
*Kosten: 9 Cent pro Minute aus dem deutschen Festnetz. Für den Mobilfunk können abweichende Tarife gelten.
Österreich: ÖAV, av Buch, Sturzgasse 1A, 1140 Wien
E-Mail: Bestellung@aid.de, Internet: www.aid-medienshop.de

 

01.04.2010

Spektroskopie zeigt Anfangsstadien der Arthrose

Mediziner am Universitätsklinikum Jena entwickeln neues Verfahren zur Frühdiagnose von Gelenkschäden

(Jena) Die nichtentzündliche Gelenkserkrankung Arthrose gehört zu den Volkskrankheiten und häufigsten Ursachen für Gelenkschmerzen. Schätzungsweise 80 Prozent aller über 50-Jährigen sind von den schmerzhaften Knorpelveränderungen in Knie-, Hüft- oder Fingergelenken betroffen. Mit herkömmlichen Verfahren können die Knorpelschäden erst in späteren Stadien diagnostiziert werden. Mediziner am Universitätsklinikum Jena (UKJ) haben jetzt in Zusammenarbeit mit Technikern ein verletzungsfreies Verfahren zur Diagnose der Arthrose im Anfangsstadium entwickelt.

"Bisher konnten die durch Arthrose verursachten Gelenkschäden erst zu einem Zeitpunkt erkannt werden, bei dem der Abbau und die Veränderungen des Knorpelgewebes bereits weit fortgeschritten waren", erklärt Prof. Dr. Dr. Gunther Hofmann, Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie am UKJ. "Die Unterscheidung von gesundem Knorpelgewebe und den ersten Stadien einer Arthrose war mit den bislang eingesetzten Verfahren faktisch nicht möglich." Dies aber sei wichtig für den Einsatz geeigneter Präventions- und Therapiemaßnahmen, die die Gelenkveränderungen so zu einem frühen Zeitpunkt stoppen und eine dauerhafte Schädigung verhindern könnten.

Derzeit erfolgt die Diagnose in der Regel durch eine Arthroskopie auf der Grundlage des optischen Eindrucks und des Betastens (Palpieren) des Knorpels. Die Jenaer haben zur Steigerung der Aussagefähigkeit das für die Arthroskopie verwendete Endoskop um ein Instrument für Infrarot-nahe Spektroskopie (NIRS) ergänzt und so Messdaten zur molekularbiologischen Beschaffenheit des Knorpels gewinnen können. In einer aktuell veröffentlichen Studie wiesen die Jenaer jetzt nach, dass sich so Gelenkschäden im Vergleich zu anderen Verfahren wie Röntgen, MRT und Arthroskopie wesentlich früher erkennen lassen.

"Durch den Einsatz von NIRS haben wir bei den untersuchten Patienten Anfangsstadien der Arthrose erkennen können, die mit anderen Methoden unerkannt geblieben sind", so Prof. Hofmann. Grundlage für diese Aussagekraft sind die durch Infrarot-nahes Licht erkennbaren Veränderungen auf molekularer Ebene. "Wir wissen, dass die bei Arthrose auftretenden Schäden durch Störungen des Knorpelstoffwechsels verursacht werden, so dass sich die erkrankten Knorpel in ihrer biochemischen Zusammensetzung wesentlich von gesundem Gewebe unterscheiden", so Hoffmann. Der Einsatz von NIRS zeigt solche Veränderungen, die in Verbindung mit weiteren Parametern wie Bewegungsfähigkeit der Gelenke und Schmerzintensität Aussagen über das Vorliegen früher Stadien der Arthrose ermöglichen. Die Ergebnisse dieser Studie wurden jetzt im Journal "Pathophysiology 17(2010)" publiziert.

"Das von uns entwickelte NIRS-gestützte Verfahren bringt für den Patienten keine Belastungen mit sich und verlängert die Dauer einer Arthroskopie nur um durchschnittlich vier Minuten", beschreibt der Unfallchirurg Hofmann den geringen Aufwand für die Diagnoseerweiterung.

"Unsere in der aktuellen Studie gewonnenen Ergebnisse deuten darauf hin, dass NIRS künftig hilfreich sein könnte, um die Früherkennung der Arthrose verbessern zu können", so Hofmann weiter. "Dafür müssen jetzt in größeren Studien weitere Untersuchungen folgen."

Ansprechpartner:
Prof. Dr. Dr. Gunther Hofmann
Direktor der Klinik für Unfall-, Hand- und Wiederherstellungschirurgie,
Universitätsklinikum Jena
07740 Jena
Tel.: 03641/9322901
E-Mail: gunther.hofmann[at]med.uni-jena.de

 

28.02.2010

Beratung durch pferdemedizin.com hat sich sehr bewährt

Seit über vier Monaten bietet pferdemedizin.com Beratungen im Bereich der naturheilkundlichen Tiermedizin per Email und/oder Telefon an.

Diese Beratung wurde von den Tierbesitzerinnen und -besitzern gern angenommen und ermöglichte in den meisten Fällen eine Optimierung der Therapie vor allem bei chronischen Erkrankungen. Wichtig war, dass die Beratung beide Therapierichtungen – die konventionelle und die naturheilkundliche – miteinander kombiniert. So war das Ergebnis der Beratungen entsprechend gut.

Der Preis für eine Beratung erwies sich mit 35 € im Vergleich zu den bis dahin meist hohen Kosten für die Krankheit des Tieres als sehr günstig.

Nähere Informationen zur Beratung finden Sie <<  hier  >>

 

29.01.2010

Akupunktur gegen Heuschnupfen

Auch wenn es noch nicht danach aussieht: der Frühling kommt bestimmt.
Doch vielen Menschen wird der Frühlingsanfang durch tränende Augen, juckende, verstopfte Nasen und wässrigen Schnupfen bis hin zu Atemnot verleidet.

Im "Uni-Zentrum Naturheilkunde" des Universitätsklinikums Freiburg wird seit mehreren Jahren die Elektroakupunktur, die so genannte "augmentierte Akupunktur", bei saisonaler Allergie durchgeführt.

Grundsätzlich ist die Akupunktur bei der Behandlung von allergischen Symptomen in der naturheilkundlichen Medizin nicht neu.

Das Besondere an der "augmentierten Akupunktur" gegen Heuschnupfen ist die meist nur einmalige Behandlung. Nach den Erfahrungen des Uni-Zentrums Naturheilkunde sind bei circa 70 Prozent der Patienten die Beschwerden nach der Behandlung für einen Zeitraum von sechs bis acht Wochen deutlich gebessert.

Zur Methode: Es werden zwei Punkte im Verlauf des Blasenmeridians im Nackenbereich ermittelt, die einen geringen Hautwiderstand aufweisen.
Diese Punkte werden örtlich betäubt und die Akupunkturnadeln gesetzt.
Über die Akupunkturnadeln wird ein Reizstromimpuls gegeben.

Eine wichtige Voraussetzung für den Behandlungserfolg ist, dass der Patient zum Zeitpunkt der Behandlung unter starken allergischen Symptomen leidet.

Weitere Informationen und Anmeldung im Uni-Zentrum Naturheilkunde unter Tel.: 0761/ 270 8201

Anmerkung: Heuschnupfen lässt sich ebenfalls gut mit anderen energetischen Methoden, besser noch in Kombination mit Homöopathie, behandeln.

 

22.01.2010

Homöopathische Arzneimittel werden in Deutschland gern genutzt

Große Teile der deutschen Bevölkerung wenden homöopathische Arzneimittel ungeachtet der seit langem geführten Diskussion um ihre Wirksamkeit  an.

Nach einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach hat mehr als die Hälfte der erwachsenen Bevölkerung in Deutschland schon einmal selbst homöopathische Arzneimittel verwendet. 1970 hatte nur knapp jeder vierte Westdeutsche schon einmal Homöopathika genommen (24 Prozent), heute sind es mit 57 Prozent der Gesamtdeutschen mehr als doppelt so viele.

Die Ergebnisse der Studie können als PDF-Datei heruntergeladen werden.

 

15.01.2010

Toxoplasmose: eine unterschätzte Gefahr

Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit diesen Parasiten, kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden oder sogar sterben. Besonders gefährdet sind aber auch Kleinkinder unter fünf Jahren und Personen, die durch Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem haben. "Diese Personengruppen sollten wissen, von welchen Lebensmitteln ein besonderes Risiko ausgeht und wie sie sich vor einer Infektion mit Toxoplasmen schützen können", sagt Professor Dr. Dr. Andreas Hensel, Präsident des BfR. Toxoplasmen können insbesondere in rohem Fleisch vorkommen. Außerdem können Obst und Gemüse auf der Oberfläche mit dem Erreger verunreinigt sein.
Die Infektion mit Toxoplasmen (Toxoplasmose) gehört zu den häufigsten parasitären Infektionen weltweit. Sie verläuft jedoch meistens unerkannt. Der Erreger Toxoplasma gondii kann alle warmblütigen Tiere, einschließlich Vögel, befallen. Ist der Erreger einmal in den Wirtsorganismus gelangt, verweilt er in der Regel ein Leben lang in Geweben der Muskulatur und des Nervensystems. Deshalb können Toxoplasmen in rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln wie Hackfleisch, Hackepeter und Rohwurstprodukten vorkommen. Infektiöse Erregerstadien (Oozysten) werden aber auch von infizierten Katzen mit dem Kot ausgeschieden. Sie können mit dem Wind, mit Regen und Oberflächenwasser weit verbreitet werden und in der Umwelt lange überleben. Somit können diese Oozysten auch auf Obst und Gemüse oder ins Trinkwasser gelangen.
Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden alle Entwicklungsstadien des Parasiten zuverlässig abgetötet. Demgegenüber kann er bei Kühlschranktemperaturen mehrere Wochen überleben. Auch bei Gefriertemperaturen bleiben Toxoplasmen unter Umständen infektiös.
In Deutschland besitzt etwa die Hälfte der Bevölkerung Antikörper gegen diesen Parasiten. Eine akute Toxoplasmose tritt selten auf und äußert sich in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellung vor allem im Halsbereich. Personen mit geschwächtem Immunsystem können aber auch schwere Krankheitsverläufe mit Beteiligung unterschiedlicher Organe, zum Beispiel der Lunge und des Gehirns, zeigen. Ist eine Schwangere nicht gegen Toxoplasmen immun, kann eine Infektion während der Schwangerschaft für Ungeborene zum Teil schwere Missbildungen wie Wasserkopf, geistige Behinderungen oder Blindheit zur Folge haben. Auch Fehl- und Totgeburten kommen vor. Die akute Phase der Toxoplasmose kann mit Antibiotika wirksam behandelt werden. Auf die Dauerstadien in Geweben haben Medikamente jedoch wenig Einfluss.
Zur Vermeidung einer Infektion mit Toxoplasmen empfiehlt das BfR deshalb insbesondere abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmen besitzen:

- Keine rohen Wurst- und Fleischwaren verzehren (Hackfleisch, Carpaccio, Mettwurst, Teewurst, Salami), Fleischgerichte gründlich durchgaren
- Rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen, schälen und/oder kochen
- Lebensmittel mit anhaftender Erde, zum Beispiel Kartoffeln und Karotten, getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren
- Kontakt mit Katzenkot vermeiden
- Regelmäßig Hände waschen

Das Merkblatt "Schutz vor Toxoplasmose" richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich im BfR angefordert werden (publikationen@bfr.bund.de oder Fax 030-18412-4970).
Es steht auch im Internet zum Download zur Verfügung:

http://www.bfr.bund.de/cm/238/verbrauchertipps_schutz_vor_toxoplasmose.pdf

 

07.01.2010

Das Buch “Gedanken altern nicht” ist 2010 in 3. Auflage erschienen

 

Gedanken altern nicht

ISBN: 978-3-8334-5446-2

Der Umfang des Buches wurde stark erweitert; der Preis ist derselbe geblieben.

(nähere Infos <<  hier  >>)

 

07.01.2010

Elemente des Bornavirus wurden vor ca. 40 Millionen Jahren Teil des menschlichen Erbgutes

Das Bornavirus (engl. Borna disease virus = BDV) ist ein behülltes RNA-Virus. Es löst die „Hitzige Kopfkrankheit“ der Pferde aus. Sie wurde erstmals 1885 bei Kavalleriepferden in der Stadt Borna beschrieben.
Die Borna-Krankheit ist eine ansteckende Gehirn- und Rückenmarksentzündung vor allem bei Pferden und Schafen. Bei Menschen wird das Virus mit psychischen Erkrankungen (vor allem Depressionen und Schizophrenie) in Verbindung gebracht. Ein hinreichender Beweis für diese Vermutung fehlt jedoch bisher.
Der japanische Forscher Horie und Mitarbeiter (Horie et al., 2010) konnten nun zeigen, dass das Erbgut von Säugern, wie Menschen, nicht-humanen Primaten, Nagern und Elefanten, Elemente aufweist, die dem Nucleoprotein (N)-Gen des Bornavirus homolog sind. Die Untersuchungen zeigten auch, dass die Borna-Elemente vor ca. 40 Millionen Jahren in die menschliche Zelle integriert worden sein müssen.

 

18.11.2009

Wie es den Equiden gefällt - Neue Leitlinien zur Pferdehaltung

(aid) - Wer seinem Pferd dauerhaft Gutes tun will, kann in den neu aufgelegten "Leitlinien zur Beurteilung von Pferdehaltungen unter Tierschutzgesichtspunkten" nachlesen, auf was er dabei grundsätzlich achten sollte. Dafür hat die Sachverständigengruppe des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) auf 31 Seiten den aktuellen Stand zum Thema Pferdehaltung zusammen getragen. Unter den Experten sind unter anderem die Verhaltenswissenschaftlerin Dr. Margit Zeitler-Feicht sowie der Chefveterinär der Deutschen Reiterlichen Vereinigung, Dr. Michael Düe.
Die Grundbedürfnisse der Equiden haben sich in den 5000 Jahren ihrer Domestizierung kaum verändert und zwar unabhängig von ihrer Nutzung, wie die Pferdefachleute betonen: viel Licht, Luft, Sozialkontakt, freie Bewegungsmöglichkeit und das richtige Futterangebot sind noch immer die unablässigen Grundpfeiler einer art- und tierschutzgerechten Haltung. Daher wollen die Verfasser die Leitlinien als grundlegende Basis für alle Pferdebesitzer verstanden wissen. Neben den essentiellen Bedürfnissen von Equiden wird ebenso auf Haltungsformen, Herdenmanagement, bauliche Voraussetzungen und das richtige Stallklima Bezug genommen.
Erstmals wurden die Leitlinien das erste Mal 1995 vom BMELV herausgegeben. Nun liegen sie in der überarbeiteten Ausgabe gratis zum Download bereit und bilden ein wertvolles Fundament für jedwede Pferdehaltung.
aid, Dagmar Barkmann

Die Leitlinien zum kostenfreien Herunterladen befinden sich < hier >

aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

 

02.11.2009

Pferdemedizin.com bietet nun auch Beratungen per Email und Telefon an

Nunmehr sind auch Beratungen im Bereich der naturheilkundlichen Tiermedizin per Email (peter@pferdemedizin.com) oder Telefon möglich. Die deutsche Rufnummer ist 04251 7524; Rückrufe auf Mobiltelefone erfolgen grundsätzlich nicht.

Vor der Beratung sollten ein kurzer Vorbericht und einige Fotos des Tieres per Email zugeschickt werden.

Die Abrechnung der Beratung erfolgt pro Tier vorab per PayPal über den PayPal-Button auf der Internetseite http://www.pferdemedizin.com.

 

12.10.2009

Pferdissimo.com - der besondere Anzeigenmarkt für den Reit- und Fahrsport

Pferdissimo ist ein virtueller Anzeigen-Marktplatz für den Reit- und Fahrsport in Deutschland, Österreich und der Schweiz.
Neben Verkaufsanzeigen für Pferde kann eine Fülle weiterer Anzeigen z.B. für Verkauf, Gesuch und Tausch der unterschiedlichsten Artikel sowie auch für Dienstleitungen (z.B. im Bereich der Tiermedizin oder der Hufbearbeitung) aufgegeben werden.
Standardanzeigen sind 6 Monate gültig, Premiumanzeigen 1 Jahr. Standardanzeigen sind kostenlos; Premiumanzeigen sind kostenpflichtig. Sie werden stets als Erste und hervorgehoben präsentiert.
Es werden drei Arten von Premiumkonten angeboten: Guthaben in Bündeln zu fünf Einzelanzeigen, Monatsflatrate und Jahresflatrate. Premiumkonteninhaber können sich auf Pferdissimo insbesondere mit einem Flatratetarif kostengünstig einen Anzeigenshop unter vollständiger eigener Kontrolle einrichten. Hierin können ohne weitere Kosten beliebig viele Anzeigen geschaltet werden.
Nicht zuletzt auf Grund des integrierten RSS-Feeds sind alle Anzeigen nach der Aufnahme umgehend in den Suchmaschinen zu finden. Standardanzeigen werden stets individuell vom Betreiber freigeschaltet. Premiumaccounts werden nach Bezahlung der Gebühr nur einmal freigeschaltet; danach erscheinen die aufgegebenen Anzeigen sofort automatisch im Internet.
Die Bezahlung der Gebühren erfolgt ausschließlich per PayPal. Hierdurch wird eine größtmögliche Sicherheit bei der Bezahlung erreicht.

Adresse: http://www.pferdissimo.com, RSS-Feed: < hier >

Pressemitteilung:  < hier >

 

16.09.2009

Vorsicht Fuchsbandwurm  - Tipps zum Schutz vor Infektion

(aid) - Wald und Natur halten einige Delikatessen für fleißige Sammler bereit: Im Sommer gibt es Brombeeren oder Heidelbeeren und im Herbst beginnt die Hochsaison für Pilze. Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) in Rostock warnt hier allerdings vor einer Gefahr: Bodennahe Früchte können mit den Eiern des Fuchsbandwurms behaftet sein, da infizierte Füchse dort ihren Kot abgesetzt haben. Vor allem in Süddeutschland, aber auch immer mehr im Norden der Republik sind Füchse von diesem Bandwurm befallen. Nimmt der Mensch seine Eier auf, wird er unheilbar und sogar lebensgefährlich krank, da Leber und andere Organe irreversibel geschädigt werden. Zwischen dem Zeitpunkt der Infektion und dem Ausbruch der Krankheit können bis zu 15 Jahre liegen. Der Mensch ist ein Fehl-Zwischenwirt. Eigentlich fressen Mäuse oder andere Beutetiere des Fuchses die Bandwurmeier. Über die Mäuse können auch Hunde und Katzen infiziert werden und somit wiederum der Mensch. Deshalb sollten diese Haustiere prophylaktisch und in regelmäßigen Abständen einer Wurmkur unterzogen werden. Mittlerweile sind Füchse auch in Gärten und Obstplantagen zu Gast. Deshalb sind Salat, Erdbeeren oder Fallobst ebenfalls mögliche Träger von Fuchsbandwurmeiern.
Um sich vor einer Infektion schützen, sollte man ein paar Dinge beachten: Vor allem sollten rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr sehr gründlich gewaschen werden. Sicher abgetötet werden die Bandwurmeier aber nur, wenn man das Lebensmittel bei mindestens 70° C kocht oder backt. Kälte hingegen schadet ihnen nicht, weshalb das Einfrieren im Haushalt keinen Schutz bietet. Das LALLF empfiehlt darüber hinaus,
- kranke und tote Tiere, besonders Füchse und Mäuse, nur mit Handschuhen und Mundschutz anzufassen,
- Fuchskot aus dem Garten mit dichten Plastikbeuteln zu entfernen und im Hausmüll zu entsorgen,
- Füchse nicht zu füttern, z.B. mit Fleischresten, Knochen oder Nahrungsmitteln auf dem Kompost,
- Abfallsäcke erst am Tag der Müllabfuhr, nicht am Vorabend, draußen bereit zu stellen,
- keine Futterteller für Haustiere draußen aufzustellen.
aid, Kirsten Jänisch-Dolle

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25.08.2009

Wissenschaftler des HZI erforschen, wie Salmonellen Tumore abtöten.

Salmonellen haftet ein schlechtes Image an. Kaum ein Sommer vergeht ohne eine Zeitungsmeldung von schweren Salmonellen-Infektionen durch Eierspeisen oder Hühnerfleisch. Aber Salmonellen machen uns nicht nur krank - sie könnten uns in Zukunft auch helfen, Krebs zu bekämpfen. Die Bakterien wandern nämlich in Tumore ein und helfen dabei, sie zu zerstören. Außerdem finden sie eigenständig Metastasen im Körper von Labormäusen und können auch hier zur Heilung führen.

In der Fachzeitschrift "PLoS ONE" zeigen Sara Bartels und Siegfried Weiß vom Braunschweiger Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung (HZI) jetzt, wie die Bakterien in die Tumore einwandern. Ein Botenstoff des Immunsystems verschafft ihnen den Zutritt: Er macht die Blutgefäße im Krebsgewebe durchlässig, die Bakterien können einwandern und den Tumor besiedeln. Gleichzeitig sammelt sich das Blut im Gewebe und es bildet sich eine so genannte Nekrose - der Tumor stirbt ab. "Der Bluteinstrom in das Tumorgewebe war der Ausgangspunkt für unsere Suche nach dem Mechanismus", sagt Siegfried Weiß, Leiter der Arbeitsgruppe "Molekulare Immunologie" am HZI. "Es gibt einen Botenstoff bei Entzündungen, der genau so eine Reaktion auslöst. Den haben wir zunächst gesucht - und gefunden." Dieser Botenstoff ist nach einer seiner Aufgaben im Körper benannt: Tumornekrosefaktor, kurz TNF-alpha. Die Immunzellen senden TNF-alpha aus, wenn sie beispielsweise Salmonellen im Körper entdecken und alarmieren damit andere Zellen des Immunsystems. Durch die Entzündungsreaktion lösen sich aber auch Blutgefäße auf. Das gleiche passiert auch in einem Tumor: Hier hat TNF-alpha ein leichtes Spiel, denn die Blutgefäße in einem Krebsgeschwür unterscheiden sich grundlegend von einer gesunden Arterie oder Vene. Die Gefäße im Tumor sind ungleichmäßig gebaut, porös und haben teilweise tote Enden. So reicht nur wenig des Faktors aus, um die Wände der Blutbahnen im Tumor aufzulösen und das Blut in das Gewebe einströmen zu lassen.

Die Hoffnung der Forscher: Sie wollen Salmonellen so verändern, dass diese für die Krebstherapie nutzbar werden. Die Bakterien sollen in Krebspatienten gezielt in Tumore einwandern und diesen zum Absterben bringen. Der große Reiz dieser Art Tumore abzutöten, liegt in den Lebensgewohnheiten der Salmonellen. Sie fühlen sich nahezu überall wohl - egal ob ihnen Sauerstoff in schlecht durchbluteten Geweben zur Verfügung steht oder nicht. Genau diese schlecht versorgten Zonen in einem Geschwulst erreichen jedoch traditionelle Krebstherapien nicht, denn dort wo kein Blut mehr strömt, werden auch keinen Chemotherapeutika hin transportiert. Und selbst Strahlentherapie benötigt Sauerstoff für die Reaktionen im Gewebe.

Das Phänomen, dass Tumore von Bakterien angegriffen werden, kennen Wissenschaftler schon länger. Allerdings war eine Krebstherapie mit Krankheitserregern bislang undenkbar. Zu groß wäre das Risiko für die Patienten an der Infektion zu sterben. "Wir haben jetzt einen wichtigen Hinweis bekommen wie Salmonellen in den Tumor eindringen und nun können wir versuchen, die Bakterien entsprechend so zu manipulieren, dass sie für die Krebstherapie nutzbar werden ohne gefährliche Infektionen auszulösen", sagt Sara Bartels.

Dabei helfen vor allem die Ergebnisse ihrer Studie. Die hat gezeigt, dass die Ausschüttung von TNF-alpha dazu beiträgt, dass die Salmonellen den Tumor effizient besiedeln können. Folglich könnten zu stark abgeschwächte Salmonellen nicht mehr in der Lage sein, den Tumor zu besiedeln, da das Immunsystem nicht stark genug auf sie reagiert und zu wenig des Nekrosefaktors ausschüttet. "Wir müssen jetzt das richtige Maß an Aggressivität der Bakterien finden, so dass der Tumor besiedelt und zerstört, der Patient aber nicht gefährdet wird", erklärt die Wissenschaftlerin. Gelingt den Forschern aus Braunschweig dieses Kunststück, können sie sogar noch einen Schritt weiter gehen und die Salmonellen dazu nutzen, therapeutische Stoffe im Tumor freizusetzen, die zu dessen effektiver Zerstörung beitragen. Die würden dann mit den Salmonellen in den Tumor gelangen und auch noch die letzten Krebszellen abtöten - und das wäre eine Revolution in der Tumortherapie. "Es handelt sich hierbei aber noch um absolute Grundlagenforschung und Versuche mit Labormäusen", sagt Siegfried Weiß, "es kann noch Jahre dauern, bis diese Methode für den Menschen einsetzbar ist."

Hören Sie zu diesem Thema auch unseren Podcast. Sara Bartels zeigt Ihnen, wie Salmonellen in Tumore einwandern.

Dr. Bastian Dornbach, Pressereferent, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Helmholtz-Zentrum für Infektionsforschung

 

20.08.2009

Neue Wege der Pferdevermarktung  - Erstes Fohlenchampionat im Internet

(aid) - Seit den ersten Fohlenschauen des Jahres 2009 ist klar: Die Krise hat die Pferdezucht erreicht. Die Züchter sparen, wo sie können. Und das offenkundig selbst bei den Nenngeldern und Transportkosten zu den traditionellen Fohlenschauen.
Mit dem Ergebnis, dass diese ersten Veranstaltungen für den Pferdenachwuchs mancherorts mit so wenig Beteiligung über die Bühne gingen wie kaum zuvor.
Diese Situation haben die Ausrichter der ersten virtuellen Nachwuchs-Parade erkannt und innovativ umgesetzt: Mit dem ersten Online-Wettbewerb für Fohlen auf
www.fohlenchampionat-online.com.
Jeder Züchter kann mit zwei Aufnahmen seines Tieres und einer Teilnahmegebühr von zehn Euro an der Internet-Schau teilnehmen. Das Zuchtgebiet spielt dabei keine Rolle. Die Bewertung nehmen fachkundige Experten aus Zucht und Ausbildung nach den drei Kriterien Typ, Gebäude und Geschlechtsausdruck vor. Die üblichen Bewegungsnoten können zwar anhand der Fotos freilich nicht vergeben werden. Jedoch erhalten die 50 besten Fohlen der Online-Schau Gelegenheit, sich live der Jury in einem Gestüt in Bayern vorzustellen. Abschließend erfolgt die Kür der Gesamtsiegerfohlen in den jeweiligen Kategorien Hengst- und Stutfohlen, sowohl bei Großpferden und bei Ponys. Zudem gibt es ein Zuschauer-Voting im Internet. Insgesamt sind als Gewinnprämie Geld- und Sachpreise im Wert von 10 000 Euro ausgeschrieben.

aid, Dagmar Barkmann

Mehr Informationen: www.fohlenchampionat-online.com

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Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

 

02.08.2009

Geliebte Kühe geben mehr Milch.
Britische Studie belegt: Mit eigenem Namen fühlt sich das Vieh wohler und leistet mehr.

(animal) Zuneigung zu Tieren macht sich „bezahlt“. Bei Kühen trifft dies offenbar im wahrsten Sinne des Wortes zu. Denn britische Forscher fanden heraus, dass Kühe, die von ihren Besitzern einen eigenen Namen bekommen, nicht nur glücklicher und entspannter sind, sondern auch mehr Milch geben. Wenn der Bauer zu seinen Tieren eine persönliche Beziehung aufbaut, kann das rund 250 Liter mehr Milch pro Jahr bedeuten. Dies schließen britische Agrarforscher um Peter Rowlinson von der Universität in Newcastle aus einer Umfrage, die sie unter britischen Farmern durchführten.

Die Wissenschaftler verschickten Fragebögen an Milchbauern, um mehr über deren Umgang mit ihrem Vieh zu erfahren und darüber, wie die Tiere auf den Menschen reagieren. Die Auswertung von 516 Bögen ergab eine hohe Meinung der Landwirte von ihren Tieren: 90 Prozent glaubten, ihre Kühe haben Gefühle, 78 Prozent meinten sogar, ihre Tiere seien intelligent. Und fast die Hälfte der Befragten war der Ansicht, dass das Verhalten der Menschen sich direkt auf die Kuh wie etwa deren Fügsamkeit auswirke. Einige Bauern meinten auch, dass Kühe auf negative Erfahrungen mit Menschen mit geringerer Milchproduktion reagierten. Besteht dagegen eine sehr gute Beziehung zwischen Milchbauer und Kühen, steigt offenbar der Ertrag: Jene Bauern, die ihre Kühe beim Namen riefen, konnten im Schnitt 258 Liter mehr Milch pro Jahr und Kuh melken, rechneten die Forscher aus.

In der Vergangenheit hatten bereits mehrere Studien gezeigt, dass Kühe mit einem guten Verhältnis zum Menschen gesünder, produktiver und einfacher im Umgang sind. Die neue Studie belegt, dass darüber hinaus auch ihre Milchleistung gesteigert werden kann. Das Ergebnis der Meinungsumfrage müsse noch durch eine bessere statistische Untersuchung untermauert werden, betonen die Agrarforscher. Allerdings gäben die Resultate klare Hinweise auf eine Ertragssteigerung, wenn Bauern ihre Tiere nicht als anonyme Milchproduzenten behandeln.

Das ist möglicherweise mit ein Grund dafür, dass für bayerische Landwirte Kühe schon lange nicht mehr nur eine Nummer sind, sondern hier jede Milchkuh einen eigenen Namen hat. Es gibt sogar ein eigenes „Namensregister“: Im Landeskuratorium der Erzeugerringe für tierische Veredelung in Bayern e. V. (LKV) sind sämtliche Milchkühe Bayerns namentlich erfasst. Absoluter Spitzenreiter der beliebtesten Kuhnamen in Bayern ist übrigens der Name „Susi“, gefolgt von „Alma“ und „Berta“. In Franken zählt „Resi“ zu den Favoriten, während in Südbayern mehr „Bellas“ zu finden sind. Fast allen Milchkühen gemeinsam ist dabei, dass sie Vornamen tragen. Dies war keineswegs immer so, sondern hat sich erst seit dem 19. Jahrhundert so entwickelt. Früher dienten andere Kriterien als Anregung für die Namensgebung. So wurden die Tiere beispielsweise häufig nach bestimmten Eigenschaften wie „Flinke“, „Stolze“ oder nach äußerlichen Merkmalen wie der Farbe des Fells benannt („Weiße“, „Rote“). Auch Berufsbezeichnungen wie „Schneider" oder die Herkunft („Altenburger“) konnten bei der Namensvergabe eine Rolle spielen.

Quelle: Deutsches Grünes Kreuz

 

14.07.2009

Tipps für Tiere im Sommer

Die heiße Jahreszeit steht bevor – Mitte Juli bis Ende August. Was für uns Freibadsaison und Eis-Schlecken erwarten lässt, kann für unsere Haustiere Stress, Leiden Hitzschlag und Lebensgefahr bedeuten. Damit auch für ihr Tier der Sommer erträglich wird, hier einige Ratschläge für Tierhalter.

Chica-klein
Hecheln im Sommer

Die Bundestierärztekammer empfiehlt:

   Auto als Backofen: Niemals ein Tier im geparkten Auto zurücklassen! Temperaturen von über 70 Grad sind bei praller Sonne auf das Autodach schnell erreicht, da nützen auch eine Schale Wasser oder ein offener, kleiner Fensterspalt wenig.

   Schatten: Käfige und Freigehege so stellen, dass die Tiere über den ganzen Tag immer auch einen Schattenplatz zur Verfügung haben. „Schlafhäuschen“ bieten keinen Schutz, denn sie heizen sich auf!

   Aktivität: Spaziergänge und Auslauf lieber auf die Morgen- und Abendstunden verlegen.

   Wasser: Der ständig frisch gefüllte Wassernapf ist überlebenswichtig und sollte mehrmals täglich kontrolliert und aufgefüllt und dabei auch mindestens einmal pro Tag gereinigt werden. Im warmen Wasser können sich Keime schnell vermehren und stellen eine zusätzliche Gefahr dar.


Hund im Watt

   Futter: Futterreste direkt nach dem Fressen entfernen, da sie schnell verderben und Erkrankungen hervorrufen können.

   Fell: Viele Tiere haben ein dichtes Fell, das sie vor Kälte gut schützt. Im Sommer kann dieses Fell hinderlich werden, denn es blockiert die Wärmeabgabe. Im Gegensatz zum Menschen können viele Tiere nicht oder nicht so ausgeprägt Schwitzen. Hunde hecheln, Katzen und Kaninchen lecken sich das Fell nass. Vögel sperren den Schnabel auf. All diese Aktivitäten erfordern viel Wasser.  

   Scheren: Langhaarige Hunde bei Bedarf scheren.

   Kämmen, Maden: Katzen, Kaninchen und Meerschweinchen häufiger kämmen und auf Fliegenmaden kontrollieren, denn Fliegen legen in zotteligem Fell gerne ihre Eier ab. Nach wenigen Stunden schlüpfen die Maden und können die Tier-Haut großflächig zerstören.   

ACHTUNG HITZSCHLAG: Notfall – schnelles Handeln geboten!

Anzeichen beim Hund sind starkes Hecheln, Erbrechen, Durchfall, Taumeln oder Krämpfe, auch Bewusstlosigkeit. Das Tier sofort in den Schatten bringen und Erste-Hilfe-Maßnahmen durchführen: dem Tier langsam erst die Beine, dann den Körper mit feuchten Tüchern oder Decken kühlen; nur einem Tier bei Bewusstsein Wasser anbieten. Dann ab zum/r Tierarzt/Tierärztin, denn es besteht Lebensgefahr! Infusionen und Notfallmedizin können nötig sein, auch wenn dass Tier sich leicht unter Ihren Erste-Hilfe-Maßnahmen erholt. Vorher Tierarzt/Tierärztin anrufen, damit alles vorbereitet werden kann und keine wertvolle Zeit verloren geht.


Thermographie

Bundestierärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Tierärztekammern e.V.
Oxfordstr. 10, 53111 Bonn
Tel. (02 28) 7 25 46-0/-70, Fax 7 25 46 66
Presse- und Öffentlichkeitsarbeit: Dr. Dr. Sabine Merz

 

08.07.2009

Doping im Reitsport - Schaden für Branche kaum absehbar

(aid) - Der Schaden, den das Thema "Doping im Reitsport" auch für die vielen deutschen Zucht- und Sportbetriebe haben kann, ist derzeit noch nicht abzuschätzen. Derzeit reiten nach Angaben der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN) in Deutschland zwischen 1,6 und 1,7 Millionen Menschen; weitere 870000 würden gerne reiten. Ein enormes wirtschaftliches Potenzial also. Die FN berichtet, dass drei bis vier Pferde einen Arbeitsplatz ergeben. Danach verdienen in Deutschland mehr als 300000 Menschen ihren Lebensunterhalt direkt oder indirekt durch Pferd und Pferdesport. 1,6 Millionen Tonnen Futtergetreide und etwa 1,8 Millionen Tonnen Heu und Stroh werden jährlich gebraucht, um die rund eine Million Pferde und Ponys in Deutschland zu füttern. Im Jahr 2006 wurden in Deutschland 3700 Reitpferde-Zuchthengste sowie 71400 Reitpferde-Zuchtstuten registriert. Dazu kamen insgesamt 31100 neu registrierte Reitpferdefohlen. Geht der Absatz von Pferden zurück, werden nicht nur Zuchtbetriebe "draufzahlen" müssen, sondern eine ganze Branche. Doping könnte somit am Ende allen schaden.
Im Pferdesport entscheidet der Mensch über das Pferd und ist deshalb einer ethischen Verantwortung unterworfen. Die vielen verantwortungsbewussten Reiter sehen sich in der Zwickmühle zwischen erforderlicher Medikation und immer feiner werdender Analysemethoden. Verantwortungslose Reiter - beziehungsweise solche, die ihre Verantwortung den ökonomischen Interessen oder dem persönlichen Ehrgeiz unterordnen - spielen bewusst Hase und Igel mit den Möglichkeiten der Nachweisbarkeit verbotener Substanzen. Die Mehrzahl aber reitet Turniere ohne zu barren, ohne die "Beine heiß" zu machen und kommt ohne verbotene Substanzen aus.

Die gesamte Reiterszene, vor allem auf dem Freizeit-Niveau, unter den Generalverdacht der potenziellen Tierquälerei zu stellen, wird der Realität nicht gerecht. Genau deswegen muss der Finger in die Wunden gelegt werden, sowohl was unsachgemäße Ausbildungsmethoden (durch Laien wie durch Profis) angeht, als auch im Hinblick auf Doping. Es muss sich wieder durchsetzen, dass es im Reitsport darum geht, die durch professionelle Zucht gut veranlagten Pferde durch korrektes Training in ihrem Körperbau und ihren natürlichen Bewegungen zu fördern und zu formen. Durch pferdegemäße Haltung und sachgemäße Ausbildung kann so dem Pferd die Freude an der Arbeit erhalten bzw. gefördert werden.
aid, Friederike Eversheim

aid infodienst
Verbraucherschutz, Ernährung, Landwirtschaft e. V.
Heilsbachstraße 16
53123 Bonn
Tel. 0228 8499-0
Internet: http://www.aid.de, E-Mail: aid@aid.de

 


25.05.2009

Gefährliche Giftpflanze auf dem Vormarsch
Frank Luerweg, Abteilung Presse und Kommunikation
Rheinische Friedrich-Wilhelms-Universität Bonn
 

In der Tigray-Region in Nord-Äthiopien sind in den vergangenen Jahren mehr als 300 Menschen an einer rätselhaften Vergiftung gestorben. Dank der Hilfe eines Pharmazeuten der Universität Bonn ist es inzwischen gelungen, den Verursacher zu identifizieren: Es handelt es sich um eine Pflanze, deren Inhaltstoffe die Leber nachhaltig schädigen können. In Deutschland ist momentan eine verwandte Art auf dem Vormarsch, das so genannte Jakobskreuzkraut. Es soll hierzulande für den Tod etlicher Pferde verantwortlich sein.
Das Jakobskreuzkraut produziert so genannte Pyrrolizidinalkaloide. Diese können bei dauerhaftem Genuss bereits in relativ geringen Dosen die Leber schädigen. Als Spätfolge droht dann Leberkrebs. Größere Mengen können direkt einen tödlichen Leberschaden auslösen. In Äthiopien sind seit 2001 mehr als 300 Menschen an einer solchen Vergiftung verstorben, zumeist Kinder. "Ihre Leber reagiert weitaus sensibler auf das Gift als die von Erwachsenen", erklärt Dr. Helmut Wiedenfeld vom Pharmazeutischen Institut der Universität Bonn.

Der Wissenschaftler forscht bereits seit mehr als 20 Jahren über die gefährlichen Inhaltsstoffe von Kreuzkräutern und ihren Verwandten. In Äthiopien standen Ärzte der Weltgesundheitsorganisation WHO zunächst vor einem Rätsel, wodurch die Vergiftungsfälle ausgelöst wurden. "Bis sich ein Forscher dort daran erinnerte, dass er in einer meiner Publikationen von ähnlichen Symptomen gelesen hatte", sagt Wiedenfeld. Inzwischen ist klar, dass eine Pflanze namens Ageratum conyzoides die Todesfälle verursacht hat. Sie wächst dort als Unkraut auf Getreidefeldern und war so beispielsweise in Brot und Bier gelangt.

Pferde besonders gefährdet

Hierzulande ist eine verwandte Art auf dem Vormarsch, die dieselben toxischen Stoffe enthält: das bis zu 1,40 Meter hohe Jakobskreuzkraut. Grund sei unter anderem die Zunahme von Brachflächen, die überdies nicht mit Herbiziden behandelt würden. "Jakobskreuzkraut ist sehr genügsam", erklärt Wiedenfeld. "Mancherorts wachsen hierzulande bereits riesige Monokulturen." Inzwischen häufen sich in ganz Deutschland Todesfälle bei Pferden, die für das Toxin der Pflanze besonders empfindlich sind. "In vielen dieser Fälle steht inzwischen eindeutig Jakobskreuzkraut als Verursacher fest", sagt der Pharmazeut.

In Baden-Württemberg gibt es inzwischen einen ersten Todesfall beim Menschen. Dort hat eine Frau während der Schwangerschaft große Mengen eines Gesundheitstees getrunken, der eine Pflanze mit Pyrrolizidinalkaloiden enthielt. Dadurch wurde die Leber des Fötus so sehr geschädigt, dass das Kind kurz nach der Geburt verstarb. Momentan wird am Pharmazeutischen Institut untersucht, ob diese toxischen Stoffe in die Nahrungsmittelkette gelangen können. Es mehren sich die Hinweise, dass das Toxin möglicherweise in die Milch von Kühen übergehen kann, die Jakobskreuzkraut gefressen haben. Durch Bienen kann es zudem in Honig gelangen; dort wurde es bereits nachgewiesen.

Ein Grund zur Panik bestehe nicht, betont Wiedenfeld. "Wir müssen die Pflanze aber mit aller Macht bekämpfen", sagt er. "Es gibt wirksame Herbizide, die auch schnell wieder abgebaut werden und somit die Umwelt nur gering belasten. Sie werden aber viel zu selten angewandt." Problematisch stellt sich die Situation bei Stilllegungsflächen, in Naturschutzgebieten und - aufgrund des Herbizid-Tabus - im besonderen Maße in der Bio-Landwirtschaft dar. "Wir arbeiten mit der Landwirtschaftskammer NRW an der Frage, wie hoch die toxische Belastung ist und wie man den Vormarsch dieser Pflanzen stoppen kann", sagt Wiedenfeld. "Das betrifft neben dem Jakobskraut auch seine nahen Verwandten, vor allem das rauken- und das schmalblättrige Kreuzkraut." Auch über eine Aussetzung des Herbizid-Tabus sollte man nachdenken, meint der Bonner Pharmazeut. "Es könnte sein, dass einer weiteren Vermehrung des Jakobskreuzkrauts anders nicht beizukommen ist."

Kontakt:
Dr. Helmut Wiedenfeld
Pharmazeutisches Institut der Universität Bonn
Telefon: 0228/73-5225
E-Mail: wiedenfeld@uni-bonn

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